
Ein Hauskauf ist immer ein bedeutendes Erlebnis. Das gilt nicht nur für den Käufer, sondern auch für den Verkäufer. In vielen Fällen sind mit einer solchen Veräußerung viele Emotionen verbunden. Hinzu kommt bei einem privaten Verkäufer die Unsicherheit, ob die Transaktion auch ohne Probleme vonstattengeht. Auch der Käufer fragt sich in der Regel, ob eine Hauskauf Anzahlung notwendig ist oder ein Vorvertrag geschlossen werden muss?
Der Immobilien(ver)kauf ist vor allem für einen Laien eine heikle Angelegenheit. Es gilt, sämtliche rechtliche Klippen sicher zu umschiffen. In Deutschland ist es nicht nur üblich, sondern zwingend notwendig, im Rahmen des Verkaufs einen Notar hinzuzuziehen. Wird ein Kaufvertrag für eine Immobilie ohne notarielle Beurkundung abgeschlossen, ist er das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht. Das Immobilienrecht ist von Land zu Land unterschiedlich. Während hierzulande also der notariell beglaubigte Vertrag vorgeschrieben ist, kann man beispielsweise in Frankreich ein Haus sogar per Handschlag kaufen beziehungsweise veräußern.
Auch ein Makler ist bei einem solchen Vorgehen äußerst hilfreich. Er übernimmt nicht nur die Suche nach einem adäquaten Käufer, er ist mit der Thematik und rechtlichen Situation rund um den Hauskauf bestens vertraut. Für den Hausbesitzer bedeutet dies, er kann sich ganz entspannt zurücklehnen und die Arbeit seinem Makler überlassen. Allerdings verlangt ein professioneller Immobilienvermittler von seinen Klienten eine entsprechende Gebühr für seine Dienstleistungen.
Wer sich nicht allein auf einen Makler verlassen möchte und noch zusätzliche Tipps und Ratschläge rund um das Thema Hauskauf sucht, findet im Internet zahlreiche Hilfestellungen und informative Artikel. Da gibt es nicht nur Checklisten, sondern auch Erklärungen für die rechtlichen Aspekte rund um den Haus(ver)kauf, zu denen unter anderem die Frage nach der Hauskauf Anzahlung gehört.
Wer also in Deutschland eine Immobilie oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen möchte, benötigt dazu neben verschiedenen anderen Voraussetzungen einen notariellen Kaufvertrag. Nur so wird der Handel auch rechtlich anerkannt.
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